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Außerordentlicher dbb-Landesgewerkschaftstag – Tarifplurlität ist Demokratie!

Home » Aktuelles » Außerordentlicher dbb-Landesgewerkschaftstag – Tarifplurlität ist Demokratie!
Geschrieben am 13. Februar 2015

AbstimmungAm 13.02.2015 führte der dbb hamburg einen außerordentlichen Landesgewerkschaftstag zum Thema „Tarifpluralität ist Demokratie!“ durch. 127 Delegierte waren aufgerufen, insbesondere über eine vom Landesvorstand eingebrachte Entschließung „Gesetz zur Tarifeinheit ist überflüssig!“ zu entscheiden.

In seiner Eröffnungsrede bezeichnete der dbb-Landesvorsitzende Rudolf Klüver den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit als ein Konstrukt von einigen wenigen Lobbyisten, die ihre Monopolstellung ausbauen wollen. Der Gewerkschaftsbewegung würde damit ein Bärendienst erwiesen werden. Wenn selbst einige Gewerkschaften innerhalb des DGB gegen den Gesetzentwurf votieren, dann wirft die unheilige Allianz zwischen dem DGB und dem Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA), die diesen Gesetzentwurf mit zu verantworten haben, grundsätzliche Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit auf.

Der stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende der Landestarifkommission Michael Adomat rief in seiner Rede die dbb Gewerkschaften in Vorbereitung auf mögliche (Warnstreik-)Aktionen im Rahmen der Einkommensrunde 2015 zur Geschlossenheit auf. Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit sei ein Frontalangriff auf die Koalitionsfreiheit und sei von daher schon im Ansatz verfassungswidrig.

Heiko Klages, Fachanwalt für Vereinsrecht, unterrichtete die Delegierten in seinem Vortrag über die neuesten rechtlichen Vorschriften für Vereine und Gewerkschaften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Hauptredner des Landesgewerkschaftstages war Udo Di Fabio, der von 1999 bis 2011 im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes als Richter tätig war. In seinem Vortrag wies Di Fabio die Politik in die Schranken. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung bewusst versuchen würde, das verfassungsrechtlich festgeschriebene Grundrecht auf Koalitionsfreiheit zu torpedieren. Ein derartiges tiefgreifendes Eingreifen in die seit Jahrzehnten gewachsene Tarifautonomie ist an sich schon zu verurteilen; ein Gesetz zur Abschaffen der Koalitionsfreiheit sei von vorneherein zum Scheitern verurteilt, weil Grundrechte in der Rangfolge weit über der einfachen Gesetzgebung stehen.

Im Laufe der sich anschließenden Arbeitstagung wurde die beigefügte Entschließung von den Delegierten einstimmig beschlossen und angenommen.

gez. Rudolf Klüver, dbb hh-info 04/2015

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